Neuerungen im Reglement Trialsport

Letzte Neuerungen in den Bestimmungen Clubsport und techn. Bestimmungen DMSB sind nun auch für die HTJM und andere Clubsportveranstaltungen gültig.

Kurz: Auch in der HTJM benötigt jeder Fahrer einen Notausschalter mit "Reißleine".

Hier die nötige Info Auszugsweise

Auszug Clubsport GA_CS_Trial 2013

6. Technische Bestimmungen
Alle eingesetzten Motorräder müssen während der gesamten Veranstaltung den Bestimmungen gem.
DMSB Motorradsport Handbuch Teil 3 für Trial entsprechen. Siehe www.dmsb.de bzw. vor Ort am Aushang
der Veranstaltung. Eine Überprüfung der Bestimmungen bleibt jederzeit vorbehalten.
Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. Die Motorräder müssen nicht
zugelassen sein, sie benötigen kein Licht, Tacho, Hupe und Spiegel.

Auszug techn. Bestimmungen Trial DMSB
Technik_Trial_2013-1

37.03 Zündunterbrecher
Die Motorräder müssen mit einem am Lenker angebrachten, funktionierenden, leicht erreichbaren
Zündunterbrechungsschalter oder –knopf ausgerüstet sein. Zusätzlich muss ein Zündunterbrecher
ausgerüstet vorhanden sein, der in Funktion tritt, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt. Der
Zündunterbrecher wird durch ein nichtelastischesKabel, welches über das Handgelenk des Fahrer
gestreift oder an dessen Gürtel befestigt wird und nicht länger als 1m ist, ausgelöst.

Das Vorgehen bei der Umsetzung des Reglements spiegelt nicht die Meinung der Referenten wieder ! Eine Vorlaufzeit von 2012 nach 2013 wäre angemessen gewesen zumal der Schalter nicht die Neuheit ist!

Eine Empfehlung des Referenten für den Abreisschalter JA

eine empfehlung für die Kettenradabdeckung (Löcher zu) JA

Auch lies sich der Referent in Gesprächen überzeugen und spricht eine Empfehlung für Ellenbogen- Knieschützer aus

Besonders für die Klassen Automatik , 6, 5

Verhältnis bei Stürzen 5x Knie und 1 x Rücken

 

Besondere Empfehlung die Techn. Bestimmungen jeder mal abarbeiten