DMV präsentiert sich beim Frankfurter Museumsuferfest
Der Deutsche Motorsport Verband (DMV) und dessen Jugendorganisation Motorsportjugend (MSJ) werden beim diesjährigen Museumsuferfest in Frankfurt am Main, dem Sitz des Verbandes, aktiv.
Das Museumsufer-Fest in Frankfurt am Main findet vom 23. - 25. August 2013 an beiden Uferseiten des Mains im Zentrum der Metropole statt und gehört zu den größten Stadtfesten der Bundesrepublik.
Der Stand des DMV befindet sich direkt auf der städtischen Frankfurter Seite (Main-Nordseite) neben der Bühne des Sportkreises Frankfurt. Alle Gäste haben dort die Möglichkeit, sich von Freitag bis Sonntag (23.-25.8.) über die Leistungen des DMV und der MSJ sowie die motorsportlichen Aktivitäten zu informieren.
Interessante Ausstellungsstücke, wie u.a. ein Jugendkart und ein Jugend-Trialmotorrad warten auf die Festbesucher.
Außerdem werden bei einem kostenfreien Gewinnspiel Formel1-Tickets für das Formel-I-Rennen am Hockenheimring 2014 verlost. Weitere Interessante Preise sind Tickets für die DMV Touring Car Championship in Hockenheim 2013, das Finale der Internationalen Deutschen Motorradmeisterschaft „IDM Superbike“ 2013 in Hockenheim und die „Hockenheim Classics“-Veranstaltung in Hockenheim.
Öffnungszeiten Museumsuferfest Frankfurt DMV-Stand:
Freitag, 23. August: 15:00 -01.00 Uhr
Samstag, 24. August: 11:00 - 01:00 Uhr
Sonntag, 25. August: 11:00 - 24:00 Uhr
Doppelveranstaltung JHV
Wichtiger Hinweis
Überschneidung der Termine JVH-DMV-Ffm in Langen und JHV-DMV-Landesgruppe Hessen in Fulda.
Der Termin der LG der schon auf der JHV_LG 2012 festgelegt wurde, kann nicht verschoben werden und findet daher gleichzeitig mit der JHV der Mutter statt.
Termin ist der 23.11.2013 in Fulda. Ab 18 Uhr Meisterehrung
GEMA-Tarifreform verschoben
Die GEMA hat ihre beabsichtigte umfassende Tarifreform, die zuletzt zum 01.04.2013 in Kraft treten sollte, bis zum 1. Januar 2014 verschoben. Dies ist von Bedeutung für alle Sportverbände und -vereine unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), deren Veranstaltungen nicht durch die bestehende Zusatzvereinbarung zum Ge-samtvertrag pauschal abgegolten sind und deshalb bei der GEMA angemeldet und vom Veranstalter bezahlt werden müssen.
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Quelle: lsbh-vereinsberater